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Briefwahlunterlagen in der Kanzlei abholen

    Aufgrund der zeitlichen Knappheit im Vorfeld der Bundestagswahl bietet die Verwaltungsgemeinschaft Aßling für ihre Bürgerinnen und Bürger in Frauenneuharting einen zusätzlichen Service bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen an. Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann jeder Wahlberechtigte aus dem Gemeindegebiet Frauenneuharting die Briefwahlunterlagen am Mittwoch, 12.02.2025 sowie Mittwoch, 19.02.2025 zwischen 15 und 17.30 Uhr in der Kanzlei Frauenneuharting, Dorfstr. 3 abholen.

    Dabei ist folgendes für die Abholung zu beachten:
    Jeder Wahlberechtigte aus dem Gemeindegebiet kann seine eigenen Briefwahlunterlagen abholen (Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte nicht vergessen). Bei der Aushändigung der eigenen Briefwahlunterlagen kann man zusätzlich vier weitere Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen. Voraussetzung dafür ist, dass die Vollmacht auf der Rückseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigungskarte korrekt ausgefüllt und unterschrieben ist.

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