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Beteiligung der Öffentlichkeit - Außenbereichssatzung "Tegernau Am Steinbruch"

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Abb. 1: Geltungsbereich der Außenbereichssatzung  „Tegernau Am Steinbruch“, ohne Maßstab, © Bay. Vermessungsverwaltung
Abb. 1: Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Tegernau Am Steinbruch“, ohne Maßstab, © Bay. Vermessungsverwaltung

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Außenbereichssatzung "Tegernau Am Steinbruch"

Hier kommen Sie direkt zur Bekanntmachung
Unterlagen zur Auslegung finden Sie unter Gemeinde Frauenneuharting Bauleitplanung

 

Bekanntmachung der Gemeinde Frauenneuharting
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Außenbereichssatzung „Tegernau Am Steinbruch“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenneuharting hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Außenbereichssatzung „Tegernau Am Steinbruch“ beschlossen.
Das Gebiet wird im Osten durch eine Gemeindeverbindungsstraße und landwirtschaftliche Fläche, im Westen durch die Nagelfluhwand in Tegernau und die Kreisstraße EBE 20, im Norden durch landwirtschaftliche Fläche und im Süden durch landwirtschaftliche Fläche begrenzt.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist aus dem Lageplan (rechts) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Tegernau Am Steinbruch“ mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.12.2024, wird in der Zeit

vom 09.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Frauenneuharting
Homepage www.frauenneuharting.de - Unsere Gemeinde - Ortsrecht - Bauleitplanung
bzw. der Adresse https://www.frauenneuharting.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung
und im Geoportal Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ - Gemeinde Frauenneuharting - laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Wir weisen darauf hin, dass die Außenbereichssatzung „Tegernau Am Steinbruch“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wird. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@vg-assling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aßling, Zimmer 3 (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling), während der allgemeinen Dienststunden (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Frauenneuharting
https://www.frauenneuharting.de unter der Rubrik Bürgerservice & Politik/Service/Bekanntmachungen
bzw. der Adresse https://www.frauenneuharting.de/buergerservice-politik/service/amtliche-bekanntmachung eingestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern
(https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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